Poststempel
01. Juni 2026
Bordbuch
Pauschalreise, Fluggastrechte, Reiseversicherung.
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Der Gerichtshof hat im Mai 2026 entschieden, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen auch dann ausgleichspflichtig bleibt, wenn der Anschlussflug von einem Vertragspartner durchgeführt wird. Wir ordnen das Urteil in die Linie seit Sturgeon ein.